1. Die im Folgenden gelisteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben in der jeweils aktuellen Fassung für alle Kurse der RUEFA Reiseakademie Gültigkeit. Jeder am Kurs der RUEFA Reiseakademie Teilnehmende bestätigt mit der Unterfertigung des Anmeldeformulars der RUEFA Reiseakademie, dass er die auf der Homepage (www.ruefa-reiseakademie.at) angeführten AGB gelesen und akzeptiert hat.
2. Die Anmeldung zum Kurs erfolgt in drei Schritten: Jeder am Kurs Interessierte hat ein Motivationsschreiben von maximal 300 Wörtern an die auf der Homepage angeführte e-Mailadresse zu schicken (1). Nach Einlangen des Motivationsschreibens erhält der entsprechende Interessent das Anmeldeformular für einen Kurs der RUEFA Reiseakademie. Mit der Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterfertigten Anmeldeformulars innerhalb von 7 Tagen nach der Zusendung dieses Formulars besitzt die Anmeldung Gültigkeit. Die RUEFA Reiseakademie behält sich in jedem Fall das Recht vor, Interessenten abzulehnen (2). Nach Erhalt des vollständig ausgefüllten und unterfertigten Anmeldeformulars wird dem Interessenten eine Rechnung zugeschickt. Die Überweisung der Kursgebühr hat innerhalb von 7 Tagen nach Zusendung dieser Rechnung zu erfolgen. Erst mit der Begleichung der auf der Rechnung angegebenen Kursgebühr ist der Bewerber berechtigt, am gewählten Kurs teilzunehmen (3). Ausnahmen von dieser Regelung sind unter Punkt 5 der AGB angeführt. Es gelten die auf der Homepage für jeden stattfindenden Kurs angeführten Anmelde- und Zahlungsfristen.
3. Die Berechtigung zur Teilnahme an einem Kurs der RUEFA-Reiseakademie ist nur dann gegeben, wenn die Kursgebühr zur Gänze vor der für jeden Kurs definierten Frist überwiesen wurde und das ausgefüllte und unterfertigte Anmeldeformular vor der jeweiligen auf der Homepage angegebenen Frist an die RUEFA Reiseakademie gesendet wurde. Bei postalischen Zusendungen gilt das Datum des Poststempels.
4. Bereits am Kurs Angemeldete sind berechtigt, Ihre Anmeldung zu stornieren und somit auf die Teilnahme am Kurs zu verzichten, wobei von der RUEFA Reiseakademie folgende Stornogebühren verrechnet werden: Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Beginn des Kurses 25% der Kursgebühr; bei Stornierung bis 20 Tage vor dem Beginn des Kurses 50% der Kursgebühr; bei Stornierung bis 10 Tage vor dem Beginn des Kurses 75% der Kursgebühr; bei Stornierungen innerhalb der letzten 10 Tage vor dem Beginn des Kurses ist eine prozentuelle Rückerstattung ausgeschlossen.
Im Falle einer Stornierung vor dem dreißigsten Tag vor dem Beginn des Kurses wird einmalig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Kursgebühr verrechnet. Jede Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Ansonsten besteht für die Kursteilnehmer – mit Ausnahme von schweren, ärztlich bestätigten Krankheitsfällen – kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.
5. Die Abhaltung von Kursen der RUEFA Reiseakademie ist abhängig von der Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Die maximale Teilnehmerzahl der Kurse beträgt 25 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl von 10 Kursteilnehmern nicht erreicht werden, behält sich die Kursleitung ebenso wie im Falle unvorhersehbarer Zwischenfälle (schwere Krankheitsfälle) das Recht vor, den Kurs abzusagen. Bei Absage eines Kurses von Seiten der Kursleitung wird jedem Teilnehmer, der die Gebühr für den entsprechenden Kurs bereits bezahlt hat, der überwiesene Betrag in voller Höhe rückerstattet.
6. Die Kursleitung behält sich das Recht vor, das Kursprogramm aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (Unfall, Krankheit, Verhinderung externer Vortragender) kurzfristig zu ändern. Ebenso kann die Busexkursion aufgrund einer nicht verantwortbaren Wetterlage terminlich verschoben werden.
7. Das die positive Absolvierung des Kurses bestätigende schriftliche Diplom der RUEFA Reiseakademie kann nur dann ausgehändigt werden, wenn der am Kurs Teilnehmende die von der Kursleitung geforderten Leistungen erbracht hat. Zu den geforderten Leistungen zählen eine Mindestanwesenheit von 75% der gesamten Kurszeit, die Teilnahme am Abschlussgespräch und das Halten von zwei kürzeren (Wien-Exkursion und Busexkursion) sowie einem längeren Vortrag (destinationsspezifisches Referat) während des Kurses. Im Falle einer groben Leistungsverfehlung behält sich die RUEFA Reiseakademie ausdrücklich das Recht vor, das Abschlussdiplom nicht auszustellen. Eine finanzielle Entschädigung von betroffenen Kursteilnehmern ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
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Wien, 15. Oktober 2018